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   OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15   

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https://dejure.org/2016,14289
OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15 (https://dejure.org/2016,14289)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.05.2016 - 2 A 75/15 (https://dejure.org/2016,14289)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - 2 A 75/15 (https://dejure.org/2016,14289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit von Verwaltungspersonalkosten bei der Berechnung von Gebühren i.R.e. amtlichen Überwachung; Gebührenbemessung einer Fleischhygienekontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGKEIT; BESTIMMTHEIT; ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGE; FLEISCHHYGIENEKONTROLLE; GEBÜHRENBEMESSUNG; KALKULATION; PAUSCHALGEBÜHREN; REFERENZZEITRAUM; TRANSPARENZ; VERWALTUNGSPERSONALKOSTEN

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigungsfähigkeit von Verwaltungspersonalkosten bei der Berechnung von Gebühren i.R.e. amtlichen Überwachung; Gebührenbemessung einer Fleischhygienekontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 1.12

    Fleischuntersuchung; Fleischhygiene; Gebühr; Gebührenerhebung; Bemessung von

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15
    Bei der Berechnung von Gebühren für amtliche Kontrollen nach Art. 27 Abs. 2 Abs. 4 i.V.m. Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind Verwaltungspersonalkosten berücksichtigungsfähig, die im Zusammenhang mit der amtlichen Überwachung anfallen (wie BVerwG, Urteil vom 25.4.2013 - 3 C 1/12 -); anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des EuGH vom 17.3.2016 - Rechtssache C-112/15 -.

    Die Regelungsdichte und -klarheit dieser Vorgaben schließt eine willkürliche Handhabung bei der Gebührenerhebung durch die Behörde aus und erlaubt dem Gebührenschuldner, die Gebührenlast im Regelfall ohne weiteres zu berechnen; dass die Kalkulation der Untersuchungsgebühren, die schließlich bei der Behörde eingesehen werden kann, nicht veröffentlicht ist, ist unschädlich.( BVerwG, Urteil vom 25.4.2013 - 3 C 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 937) Die vom Kläger erhobene Rüge fehlender Gebührentransparenz für den Bürger geht daher offensichtlich ins Leere.

    Der - durch den Beklagten offen gelegten - Kalkulation der Gebührenpauschalen, die als Vorauskalkulation unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist,( Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.2013 - 3 C 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 937 m.w.N.) hat der Verordnungsgeber die von der zuständigen Behörde getragenen Kosten in einem wie folgt beschriebenen Referenzzeitraum im Sinne des Art. 27 Abs. 4 b) der EG-VO zu Grunde gelegt:.

    ( Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.2013 - 3 C 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 937).

    Denn diese Vorschrift betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen Mitgliedstaat und Kommission und begründet keine Rechte des einzelnen Gebührenschuldners.( hierzu eingehend: BVerwG, Urteil vom 25.4.2013 - 3 C 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 937).

    Der Ansatz allgemeiner Verwaltungskosten stehe auch nicht im Widerspruch zum Wortlaut des Anhangs VI der EG-VO.( BVerwG, Urteil vom 25.4.2013 - 3 C 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 937).

    Mit der von Teilen der Literatur( Vgl. Zeitzmann/ Gräsel , LMuR 2012, 220 und LMuR 2013, 41) an dem vorgenannten Urteil vom 26.4.2012 - 3 C 20/11 - geübten Kritik hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit der Verwaltungskosten, auf die sich auch der Kläger in seiner Argumentation bezieht, hat sich das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 25.4.2013 - 3 C 1/12 ( BVerwG, Urteil vom 25.4.2013 - 3 C 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 937) auseinandergesetzt, aber keine Veranlassung zu einer Änderung seiner Rechtsprechung gesehen.

  • EuGH, 17.03.2016 - C-112/15

    Kødbranchens Fællesråd - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15
    Bei der Berechnung von Gebühren für amtliche Kontrollen nach Art. 27 Abs. 2 Abs. 4 i.V.m. Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind Verwaltungspersonalkosten berücksichtigungsfähig, die im Zusammenhang mit der amtlichen Überwachung anfallen (wie BVerwG, Urteil vom 25.4.2013 - 3 C 1/12 -); anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des EuGH vom 17.3.2016 - Rechtssache C-112/15 -.

    Das Urteil des EuGH vom 17.3.2016 - C-112/15 - bestätige seine - des Klägers - Rechtsauffassung.

    Aus dem Urteil des EuGH vom 17.3.2016 - C-112/15 - ergebe sich nichts anderes.

    In Anhang VI der EG-VO sind die Kostenelemente, die bei der Berechnung der Höhe der Gebühren in Verbindung mit den in den Schlachtbetrieben durchgeführten amtlichen Kontrollen berücksichtigt werden können, abschließend aufgeführt.( EuGH, Urteil vom 17.3.2016 - Rechtssache C-112/15 -, juris) Dabei handelt es sich um.

    Die Richtigkeit dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird auch durch die vom Kläger vorgelegte Entscheidung des EuGH vom 17.3.2016( EuGH, Urteil vom 17.3.2016 - Rechtssache C- 112/15 -, juris) nicht durchgreifend infrage gestellt.

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 - in einem ähnlichen Fall hinsichtlich der niedersächsischen Gebührenordnung Maßstäbe für eine Gebührenordnung festgelegt.

    Dies entspreche auch dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 - zum deckungsgleichen § 3 Abs. 3 NVwKostG.

    ( Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris, zum inhaltsgleichen NVwKostG) Eine über die Grenzen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hinausgehende Verpflichtung zur Normierung der Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durch den parlamentarischen Landesgesetzgeber ergibt sich weder mit Blick auf den Parlamentsvorbehalt noch aus anderen Gesetzen.

    Aus Sicht des Bundesrechts dürfen die Einzelheiten der gebührenrechtlichen Festlegungen in die Zuständigkeit des Verordnungsgebers gegeben werden.( BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, unter Hinweis auf Urteil vom 27.4.2000 - 1 C 7/99 -, BVerwGE 111, 148).

  • EuGH, 07.07.2011 - C-523/09

    Rakvere Piim und Maag Piimatööstus - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15
    Die Entscheidung des EuGH zu den Bestimmungen des Art. 27 Abs. 3 und 4 EG-VO in der Rechtssache C-523/09, in der es um die Abweichung der Mitgliedsstaaten von den Mindestgebühren in Anhang IV Abschnitt B der Verordnung gegangen sei, biete zumindest Anhaltspunkte zur Beurteilung der Bestimmtheit von Ermächtigungsgrundlagen für eine Überschreitung der Mindestgebühren.

    Dies bedeutet zunächst, dass auf sie nach der Rechtsprechung des EuGH( EuGH, Urteil vom 7.7.2011 - C-523/09 -, juris) die Obergrenze nach Art. 27 Abs. 4 a) der EG-VO keine Anwendung findet.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15
    Im Übrigen erschiene es europarechtlich zumindest bedenklich, wenn diese Kosten außen vor bleiben müssten, nachdem der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.3.2009 (Rs. C-270/07) festgelegt habe, dass die Fleischuntersuchungsgebühr sämtliche tatsächlich entstandene Kosten (Faktoren) abdecken müsse, ohne dass bestimmte Kosten unberücksichtigt bleiben könnten.

    bis 1.10 eine nach Tierart/Schlachtgewicht und Schlachtzahlstaffeln (Schlachtungen je Tag - EUR/Tierart) mit 7 Spalten gegliederte Tabelle, die Pauschalgebühren( Zum Wesen einer pauschal festgesetzten Gebühr: EuGH, Urteil vom 19.3.2009 - C-270/07 -, juris) ausweist.

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts( BVerwG, Urteil vom 20.3.2003 - 3 C 10/02 -, BVerwGE 118, 70) erstrecken sich die in einer Rechtverordnung gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG anzugebenden Rechtsgrundlagen nicht auf das Gemeinschaftsrecht, das durch die Verordnung umgesetzt wird; die Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben betrifft eine vom Zitiergebot nicht erfasste Ebene.
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15
    Aus Sicht des Bundesrechts dürfen die Einzelheiten der gebührenrechtlichen Festlegungen in die Zuständigkeit des Verordnungsgebers gegeben werden.( BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, unter Hinweis auf Urteil vom 27.4.2000 - 1 C 7/99 -, BVerwGE 111, 148).
  • VG Saarlouis, 20.03.2015 - 3 K 1978/13

    Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 75/15
    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.3.2015 - Az. 3 K 1978/13 - die Gebührenbescheide des Beklagten vom 7.2.2013, 1.3.2013, 10.4.2013, 7.5.2013, 5.6.2013, 4.7.2013 und 1.8.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.10.2013 aufzuheben, soweit die Mindestgebühren nach der Verordnung 882/2004/EG in Höhe von 2.052,- EUR überschritten werden.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Ein etwa gesunkenes betriebliches Risiko spiegelt sich damit in einer Art. 27 Abs. 5 Buchst. a) Lebensmittel-Kontroll-VO entsprechenden Weise in einer geringeren Häufigkeit der Kontrolltätigkeit wider, woraus eine entsprechende Reduzierung des Gebührenanfalls resultierte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.2015, a.a.O., Rn. 7; OVG Saarland, Urt. v. 23.5.2016 - 2 A 75/15 -, juris Rn. 23), und umgekehrt.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

    Ein etwa gesunkenes betriebliches Risiko spiegelt sich damit in einer Art. 27 Abs. 5 Buchst. a) Lebensmittel-Kontroll-VO entsprechenden Weise in einer geringeren Häufigkeit der Kontrolltätigkeit wider, woraus eine entsprechende Reduzierung des Gebührenanfalls resultierte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.2015, a.a.O., Rn. 7; OVG Saarland, Urt. v. 23.5.2016 - 2 A 75/15 -, juris Rn. 23), und umgekehrt.
  • VG Gelsenkirchen, 17.10.2017 - 19 K 2063/16
    vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 23. Mai 2016 - 2 A 75/15 -.

    vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 23. Mai 2016 - 2 A 75/15 -, VG Augsburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - Au 6 K 16.613 -, VG Oldenburg, Urteil vom 27. September 2016 - 7 A 1341/16 -, jeweils juris.

  • VG Oldenburg, 27.09.2016 - 7 A 1341/16

    Abgabengerechtigkeit; Bestimmtheit; Gebührenkalkulation; Gebührenrahmen;

    Zu Recht unstreitig ist zwischen den Beteiligten, dass die Personalkosten den bestimmenden Faktor bei den Aufwendungen für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung darstellen (vgl. auch VGH Kassel a.a.O., Rn. 35; OVG Saarlouis, Urteil vom 23. Mai 2016 - 2 A 75/15 - juris, Rn. 34).
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